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ÖKO-PLUS

wirtschaftlich. nachhaltig. erfolgreich

Beantragbar ab 1.3.2026
© WKOÖ

Sie wollen Ihr Unternehmen aktiv nachhaltig gestalten und gleichzeitig Herausforderungen in Wettbewerbsvorteile für die Zukunft verwandeln?

Sie sind auf der Suche nach Ideen, was Sie besser, anders und neu machen können?

Antworten eröffnet Ihnen das Förderprogramm ÖKO-PLUS. Mit professioneller Unterstützung durch Ingenieurbüros und Unternehmensberater:innen spüren Sie mittels einer Impulsberatung die individuellen Potentiale Ihres Unternehmens auf und nutzen die Chancen für mehr Erfolg. So setzen Sie wichtige Schritte für eine nachhaltig erfolgreichere betriebliche Zukunft in einem sich rasant ändernden Umfeld.

WKOÖ Direktor Dr. Gerald Silberhumer und WKOÖ Präsidentin Mag.ª Doris Hummer

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen:

  • mit Firmensitz in OÖ und
  • aktiver Mitgliedschaft bei der WKOÖ.

Zudem müssen sich die Förderwerber:innen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und zwischen Förderwerber:in und dem Beratungsunternehmen dürfen keine wirtschaftlichen sowie personellen Verflechtungen bestehen. Es werden ausschließlich Beratungen von Unternehmen unterstützt, die in den beantragten Themenbereichen selbst keine Beratungsleistungen anbieten.

ÖKO-PLUS ist ein 2-stufiges Förderprogramm, welches chronologisch durchlaufen werden muss.
Ein Start mit Förderstufe 2 ist daher nicht möglich.

  • Förderstufe 1: Impulsberatung
    Mithilfe einer geförderten Impulsberatung können die individuellen Potentiale Ihres Unternehmens zur ökologischen Transformation aufgespürt werden. Bei der Beratung ist verpflichtend eines der beiden WKO Tools, entweder das Tool Nachhaltigkeitscheck für Unternehmen oder das Klimabilanztool auszuwählen. Der daraus resultierende Bericht eines der beiden Tools ist bei der Abrechnung hochzuladen.
  • Förderstufe 2: Umsetzungsberatung
    Durch die Unterstützung einer geförderten Umsetzungsberatung werden die entdeckten Potentiale aus der Impulsberatung in konkrete Projekte umgewandelt.

Die Förderstufe 1 wird mit 100 %, jedoch max. 750,- Euro des Beratungshonorars gefördert (kein Minimuminvestment).
Die Förderstufe 2 wird mit 50 %, jedoch max. 1.500,- Euro des Beratungshonorars gefördert (Minimuminvestment: 800,- Euro).

WICHTIG: Förderanträge müssen für jede Beratungsstufe gesondert gestellt werden!

Die Förderstufe 2 darf pro WKOÖ-Mitglied jährlich neu beantragt und beraten werden, allerdings kann das Mitglied je Handlungsfeld nur einen Antrag während der gesamten Programmlaufzeit stellen. Das ausgewählte und beratene Handlungsfeld muss aus einer Liste ausgewählt werden und aus dem Abschlussbericht genau hervorgehen.

Aufgrund der begrenzten Fördermittel werden zudem eingehende Anträge chronologisch bearbeitet und berücksichtigt.

 

  Förderhöhe in % Förderhöhe in Euro
Förderstufe 1 100 % kein Minimuminvestment und
max. 750,- Euro
     
Förderstufe 2 Förderhöhe in % Förderhöhe in Euro

Mögliche Handlungsfelder der 2. Förderstufe:

  1. Beratung und Unterstützung zu Regularien des Greendeals bzw. Industrial Cleandeals (CBAM, EUDR, ESPR, EUTAX)
  2. Corporate Carbon Footprint gemäß GHG und ISO 14064
  3. Product Carbon Footprint gemäß ÖNORM ISO14067
  4. Energieaudit gemäß EEffG
  5. Zertifizierung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen (gemäß EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001)
  6. Energieeffizienzmaßnahme mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gem. ÖNORM M 7140
  7. Nachhaltigkeitsbericht gemäß VSME-Standard, Basic oder Comprehensive
  8. Nachhaltiges Mobilitätskonzept: Die vier (4) Kriterien wie Gesamtkonzept, technische Beschreibung, Wirtschaftlichkeit & Finanzierung sowie Nachhaltigkeit müssen enthalten sein.
  9. Beratung zur Kreislaufwirtschaft gemäß einer der folgender drei (3) Kriterien:
  10. Weitere dem Themenfeld der Nachhaltigkeit zurechenbare Beratungen - nach Prüfung durch die WKOÖ
50 % Minimuminvestment 800,- Euro
und max. 1.500,- Euro

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Schritt 1: Finden Sie die oder den passende:n Berater:in für die jeweilige Förderstufe aus dem ÖKO-PLUS Beratungspool.

Schritt 2: Loggen Sie sich rechts oben ein und führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag für beide Förderstufen im Zeitraum von 1.3.2026 bis 28.12.2026 online eingebracht werden.

Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

 

WICHTIG: Förderanträge müssen für jede Förderstufe gesondert gestellt werden! Die Förderstufe 2 darf pro WKOÖ-Mitglied jährlich neu beantragt und beraten werden, allerdings kann das Mitglied je Handlungsfeld nur einen Antrag während der gesamten Programmlaufzeit stellen. Das ausgewählte und beratene Handlungsfeld muss aus einer Liste ausgewählt werden und aus dem Abschlussbericht genau hervorgehen.

 

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über "Meine Förderungen" (nach dem Login) abrufen.

 *ACHTUNG: Antragstellung muss vor Projektstart erfolgen!

Schritt 1: Die Abrechnung kann für beide Förderstufen zwischen 15.3.2026 und 28.02.2027 durchgeführt werden, loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.

Schritt 2: Starten Sie unter "Meine Förderungen" die Abrechnung für ÖKO-PLUS (Button "Aktionen" - "Abrechnung starten").

Schritt 3: Abschlussbericht online ausfüllen und geforderte Unterlagen ((Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis) hochladen.
In Förderstufe 1 ist der Ergebnisbericht eines der beiden WKO Tools Nachhaltigkeitscheck für Unternehmen oder Klimabilanztool hochzuladen.
In Förderstufe 2 ist über das Umsetzungskonzept des Handlungsfeldes ein Beratungsbericht im Umfang von mind. 300 Wörtern zu erstellen. Aus dem Beratungsbericht muss hervorgehen, dass das gewählte Handlungsfeld ausreichend adressiert wurde. Der Beratungsbericht oder das tatsächliche Umsetzungskonzept ist als pdf Dokument im Förderportal hochzuladen.

Schritt 4: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.

Ist meine Beratung förderbar? - DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist. 

Hilfe und Kontakt

WKO Oberösterreich
Abteilung Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft
Hessenplatz 3 | 4020 Linz
05-90909-3461
oeko-plus@wkooe.at