© WKOÖ
Mit Expert:innen Radonbelastungen erkennen und reduzieren
WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!
Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Radonschutzverordnung - RnV geregelt. Wird bei einer Betriebsstätte der Radon-Referenzwert überschritten, muss dieser durch bauliche Maßnahmen verringert werden. Hier können Sie gerne auf das Fachwissen speziell vom Bundesministerium ausgebildeter Radon-Berater:innen zurückgreifen. Falls eine Radonsanierung in bestehenden Gebäuden notwendig ist, helfen diese Berater:innen die richtigen Maßnahmen zu treffen und unterstützen zusätzlich bei Behördenabwicklungen.
Die WKOÖ unterstützt hier mit dem Förderangebot RADONSCHUTZ, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars bis max. 750 Euro zurückbekommen!
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei Anmeldung und Auszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation aufgrund Messergebnisse (von ermächtigten Überwachungsstellen)
- Quantitative Angaben zur Ausgangssituation und geplante Radonreduzierung
- Vorschläge zu notwendigen Umbaumaßnahmen
- Allfällige Unterstützung bei Behördenabwicklungen
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Umbaukosten zur Radonreduzierung werden NICHT gefördert!
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 6.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1. und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung für „Radonschutz 2024“ („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderte Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Hilfe und Kontakt
SI-Umweltservice
WKO Oberösterreich
Hessenplatz 3 | 4020 Linz
05-90909-3634
umweltservice@wkooe.at