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Selbstcheck

Machen Sie den Selbstcheck und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Der Schwerpunkt „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung. Ziel ist die Optimierung interner Abläufe, die Steigerung der Effizienz sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Automatisierung und digitale Transformation. Es werden 24 Beratungsstunden mit einer Förderquote von 80 % des Netto-Stundenhonorars gefördert. Somit ermöglicht die Tiroler Beratungsförderung einen kostengünstigen Einstieg in die Digitalisierung.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung in Tirol, die somit Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol sind.

In den Bereichen „Jungunternehmerkonzept“, „Betriebsanlagenberatung“ und „Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmer*innen“ können die Kosten auch dann anerkannt werden, wenn das Unternehmen nach erfolgter Beratung nicht gegründet bzw. übernommen wird.

Eine Beantragung erfolgt ausschließlich online über das WKO-Förderportal. Der förderspezifische Selbstcheck ist verpflichtend vor Antragstellung abzuschließen.

Die Tiroler Beratungsförderung ist ein gemeinsames Förderprogramm des Landes Tirol und der Tiroler Wirtschaftskammer. Ziel ist es, die Tiroler Wirtschaft durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu wird auf die Beratungsleistung externer Partnerinnen und Partner der Wirtschaftskammer Tirol zurückgegriffen.

Gefördert werden Beratungsleistungen in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensberatung
  • Digitalisierung  
  • Innovation  
  • Umwelt, Energie & Nachhaltigkeit
  • Betriebsanlagen

Standardmäßig werden 24 Beratungsstunden mit 50 % des Netto-Stundenhonorars gefördert. 

Bei unseren aktuellen Fokusthemen kann dies variieren. Erkundigen Sie sich hierfür gerne bei uns.

 

Es kann pro Unternehmen eine geförderte Beratungsleistung pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

1. Beratungsangebot einholen
2. Antrag vor Beginn der Beratung online einreichen
3. Förderzusage abwarten
4. Beratung durchführen
5. Abrechnung und Auszahlung nach Projektabschluss

Die Beratung muss durch unsere gelisteten Partnerinnen und Partner (Beraterpool) erfolgen.

Nicht gefördert werden:

  • Beratungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen
  • Gutachterliche Tätigkeiten
  • Reine Umsetzungsschritte (z.B. Agenturleistungen, Werbekampagnen, Homepageerstellung, Programmierung, Grafikerstellung, technische Messungen, Trainings- und Einschulungsleistungen, Beratungen zur Ausarbeitung der Förderanträge, etc.)
  • Beratungen, bei denen die antragstellende Person über die gleiche, für die Beratung maßgebliche Gewerbeberechtigung wie das Beratungsunternehmen verfügt
  • IT-Dienstleistungsunternehmen im Schwerpunkt Digitalisierung

Das Team der Tiroler Beratungsförderung hilft Ihnen gerne weiter:

E-Mail: beratungsfoerderung@wktirol.at

Telefon: +435909051372

 

 

 

 

Hilfe und Kontakt

Tiroler Beratungsförderung

Wilhelm-Greil-Straße 7
6020 Innsbruck

+43 5 90 90 5-51372

beratungsfoerderung@wktirol.at