Arbeitnehmerschutz 2025 der WKOÖ
Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.
Gefördert werden 75 % max. 750 Euro vom Beratungshonorar. Diese Beratungen dürfen nur durch Expert:innen gemäß beiliegenden Beraterlisten durchgeführt werden. Die Fördermittel werden von der WKOÖ zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- mit Firmensitz in Oberösterreich und
- eine aktive Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ (Voraussetzung bei der Förderanmeldung und Förderauszahlung)
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Information über die rechtlichen Vorgaben gem. ASchG und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
- Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen (zB Explosionsschutzdokument, Unterlagen zur Unterweisung).
- Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
- Hinweis auf Informationsquellen (zB sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare, die Internetseite www.eval.at, CD-ROM „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“).
- Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.
Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto), in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 1.5. bis 15.12.2025 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 5.5. und 15.12.2025 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Ist meine Beratung förderbar? - DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.