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Übergabe Coaching 2026

Die Beratungsförderung für Ihre Betriebsübergabe

© WKOÖ

Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine laufend aktualisierte Liste der häufigsten Fragen zum Förderprogramm Übergabe-Coaching:

Ja, es kann keine Förderung ausbezahlt werden, da der Förderantrag immer im Vorhinein zu stellen ist.

Voraussetzung für eine Beratung im Übergabe-Coaching ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater:in einschließlich der Unternehmensorganisation. Bei Mediation: Unternehmensberater:in einschließlich der Unternehmensorganisation oder Lebens-und Sozialberater:in.

Zwischen dem oder der Förderwerber:in und dem externen Beratungsunternehmen darf keine personelle und wirtschaftliche Verknüpfung (z.B. Partnerunternehmen mit mind. 25 % Beteiligung, verbundenes Unternehmen, sonstiger Firmenverbund, Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitarbeiter:in, Familienmitglieder) bestehen.

Ja, eine entsprechende aufrechte Gewerbeberechtigung muss vorhanden sein.

Grundsätzlich ja. Das Beratungsunternehmen muss im Dienstleistungsregister eingetragen sein.

  • Beratungsergebnis (im Portal hochzuladen)
  • Aufwandsnachweis (vom Beratungsunternehmen ausgefüllt und unterschrieben)
  • Honorarnote der Unternehmensberatung (im Portal hochzuladen)
  • Zahlungsbestätigung (im Portal hochzuladen)
    • Hinweis: Die Rechnungsnummer ist als Verwendungszweck auf der Zahlungsbestätigung anzuführen. Ausschließlich folgende Belege sind als Zahlungsbestätigung geeignet:
      • Bei elektronischer Überweisung: Durchführungsbestätigung bzw. elektronischer Kontoauszug – erst nach erfolgreicher Überweisung erhältlich. ACHTUNG: Die bloße Bestätigung der Übernahme des Überweisungsauftrages durch das Bankinstitut gilt NICHT als Zahlungsnachweis!
      • Kontoauszug bzw. Kreditkartenabrechnung (Kopie), aus denen die Bezahlung der Rechnung ersichtlich ist. (Alle anderen Kontobewegungen bzw. der Kontostand können geschwärzt werden)

Den WKO Account können Sie hier beantragen bzw. sich dafür registrieren. Die kostenlose WKO-Serviceline unterstützt Sie gerne unter der Nummer 0800 221 221 (Mo.–Fr. 8–20 Uhr, Sa. 8–12 Uhr). Sie können auch eine E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at schicken.

Mit dem WKO Account können Sie die e-Services der WKO nutzen und auch die Förderung beantragen. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Rechte für die Nutzung haben (z.B. Administrator oder eine Delegation für ein Unternehmen.) D.h. Ihrem Account muss immer ein entsprechendes Unternehmen zugeordnet sein, für das Sie die entsprechende Rechte besitzen. 

Den WKO Account können Sie hier beantragen bzw. sich dafür registrieren. Die kostenlose WKO-Serviceline unterstützt Sie gerne unter der Nummer 0800 221 221 (Mo.–Fr. 8–20 Uhr, Sa. 8–12 Uhr). Sie können auch eine E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at schicken.

Hilfe und Kontakt

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